Online-Gründung von GmbH und UG wird kommen
Das europäische Parlament hat mit dem „company law package“ beschlossen, dass Gründer*innen nun auch in Deutschland bis spätestens August 2021 die Möglichkeit auf eine Online-Gründung von Kapitalgesellschaften erhalten sollen. Mit dem Maßnahmenpaket der Union soll die Gründung zukünftig ausschließlich online möglich. Das bedeutet, Sie müssen nicht mehr verpflichtend zu einem Termin vor Ort sein. Vor allem für Gründer*innen aus dem Ausland stellt das eine große Erleichterung dar — hier können Sie die EU-Richtlinie im Volltext lesen.
Gründung in fünf Tagen
Für Ihre Firmengründung wird ein Formular zur Verfügung gestellt, das online ausgefüllt werden kann. Sofern alle notwendigen Unterlagen beigefügt sind und das Stammkapital ein- sowie Gebühren bezahlt sind, kann die Eintragung in das Handelsregister online bereits nach fünf Arbeitstagen erfolgen. Zur Zeit beträgt die Zeitspanne von der notariellen Beurkundung der Gründung bis zur Eintragung in das Handelsregister ca. 14 Tage bis vier Wochen. Die Online-Gründung wird also eine erhebliche Zeitersparnis mit sich bringen,die vor allem Gründer*innen schätzen dürften. Außerdem wird Deutschland z.B. im Vergleich mit Großbritannien auch endlich wettbewerbsfähiger, denn dort können Unternehmen bereits innerhalb eines Tages gegründet werden.
Keine Pflicht zur Online-Gründung
Die EU-Richtlinie schreibt nicht verpflichtend vor, dass nur das Online-Verfahren genutzt werden muss, sodass sich das Verfahren in Deutschland voraussichtlich auf Bargründungen von GmbHs begrenzen wird. Gründungen von anderen Gesellschaftsformen oder mithilfe von Sacheinlagen müssen daher nach wie vor auf dem klassischen Weg vollzogen werden. Es bleibt aber natürlich dabei, dass Gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft) keine Eintragung ins Handelsregister voraussetzen. Es kommen durch das Verfahren der Online-Gründung also keine Erschwernisse für diese Gesellschaften hinzu. Das Verfahren dient vielmehr der Erleichterung des Gründungsaktes von Kapitalgesellschaften wie der GmbH.
Vorteile der Online-Gründung
Die Vorteile des neuen Verfahrens liegen v.a. in der Zeitersparnis, die das digitalisierte Verfahren verspricht. Diesen Vorteil werden Unternehmen jeder Größe schätzen, weil Notartermine manchmal schwierig zu bekommen und Termine häufig noch schwieriger zu koordinieren sind. Nicht zuletzt aber auch, weil die Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter einer GmbH erst mit ihrer Eintragung ins Handelsregister gilt.
Was gibt es noch zu beachten?
Herausforderungen bleiben individuelle Fragen der Rechtsanwendung und rechtlichen Gestaltung. Die Gründung ihres Unternehmens ist komplex und sollte rechtlich und steuerlich wohl durchdacht sein. Nicht selten entfalten Differenzen zwischen den Gesellschaftern eine große Tragweite, wenn sie nicht über einen individualisierten Gesellschaftsvertrag abgesichert sind. Trotz der zukünftigen Möglichkeit einer schnellen Online-Gründung bleibt der grundsätzliche Beratungsbedarf zur inneren Ausgestaltung einer Gesellschaft derselbe.
Wollen Sie direkt eine GmbH oder UG gründen?
Machen Sie hier den ersten Schritt und fordern Sie online ein Angebot an.