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Was kommt nach dem Termin beim Notar?
- Mit dem Notar vereinbaren, wann Sie die Gründungsunterlagen abholen können (sofern sie Ihnen nicht zugeschickt werden sollen). Die Abholung sollte meist spätestens am Tag nach der Beurkundung möglich sein.
- Banktermin, um ein Konto auf den Namen der GmbH (oder UG) in Gründung zu eröffnen. Bitte die vom Notar erhaltenen Gründungsunterlagen im Original bei der Bank vorlegen.
- Einzahlung der bei Gründung zu erbringenden Stammeinlage auf das eröffnete Bankkonto vornehmen (bei Bargründung). Im Verwendungszweck sollte „Stammeinlage“ stehen und auch der Name des betreffenden Gesellschafters. Den Kontoauszug sollte der einzahlende Gesellschafter gut aufbewahren!
- Sie weisen die Erbringung der bei Gründung zu erbringenden Stammeinlage durch Vorlage des Original-Kontobelegs vom Konto der Firma beim beurkundenden Notar nach.
- Der Notar wird die Handelsregisteranmeldung losschicken.
- Bringen Sie bitte unbedingt den Namen Ihrer Gesellschaft am Briefkasten an. (unter der in der Handelsregisteranmeldung angegebenen Adresse).
- Sie bekommen die Rechnung des Handelsregisters. Achtung Falle!: Betrüger versenden amtliche aussehende Rechnungen für die Eintragung in unnütze private Register, die nicht bezahlt werden sollten! Fragen Sie uns im Zweifel, ob die erhaltene Rechnung die richtige ist.
Erste Schritte nach Eintragung in das Handelsregister
Mit der Eintragung in das Handelsregister beginnt die GmbH rechtlich zu exisitieren. An folgende Punkte sollte man nach der Eintragung in das Handelsregister denken:
- Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Ordnungsamt.
- Ggf. sind behördliche Genehmigungen für erlaubnispflichtige Tätigkeiten einzuholen.
- Anmeldung beim zuständigen Finanzamt durch Übermittlung von Erfassungsbogen und Eröffnungsbilanz.
- Meldung beim zuständigen Unfallversicherungsträger
- Organisation der Buchhaltung.
- Regelmäßig Entrichtung des Mitgliedsbeitrags der IHK (Rechnung kommt automatisch). Ggf. kann die Beitragshöhe reduziert werden – hier geht es zum Beitragsrechner der IHK-Berlin.
- Abschluss eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages und ggf. einer D&O-Versicherung (für Fälle der Geschäftsführerhaftung)?
- Ggf. Umschreiben vorhandener Verträge auf die GmbH (bestand schon ein Mietvertrag etc.?).