Partnerschaftsgesellschaft gründen
Die Partnerschaftsgesellschaft mit dem Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ steht nur den freien Berufen zur Verfügung, also bspw. Rechtsanwälten, Ärzten und Architekten. Die Partnerschaftsgesellschaft ist anders als die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR / BGB-Gesellschaft) in das öffentlich einsehbare Partnerschaftsregister eingetragen und schon deshalb transparenter. Außerdem bietet sie größere Möglichkeiten, die Haftung einzelner Partner zu beschränken.