GmbH & Co. KG gründen.
Die GmbH & Co. KG bietet die Vorteile einer Personengesellschaft und dennoch eine Haftungsbeschränkung. Auch die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist möglich. Letztere hat im Rechtsverkehr allerdings mit mehr Vorurteilen zu kämpfen, was ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angeht.
Die Kommanditgesellschaft (KG) kann nicht nur verwendet werden, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Auch die Verwaltung eigenen Vermögens ist möglich. Tatsächlich hat hier die KG der GbR den Rang bei den vermögensverwaltenden Gesellschaften abgelaufen. Da das Gesetz die innere Verfassung einer KG nur rudimentär regelt, bedarf es insbesondere im Hinblick auf die Ergebnisverwendung, Entnahmerechte und die Kündigungsregeln eines sorgfältigen Gesellschaftsvertrages.