Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auch BGB-Gesellschaft (BGB = Bürgerliches Gesetzbuch) genannt wird, kommt schneller zustande als viele denken. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich, aber gerade weil die GbR so schnell zustande kommt, durchaus sehr zu empfehlen. Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Regelungen zu finden und Vorkehrungen für Streit unter den Gesellschaftern oder für den Fall des Todes eines der Gesellschafter zu treffen.
