Markenanmeldung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, ist die Namensfindung häufig einer der spannendsten Schritte. Sie können kreativ werden und den perfekten Namen für Ihr Produkt finden.
Allerdings kann der Weg von einer innovativen Idee zu einer amtlich angemeldeten Marke schwierig sein. Wir helfen Ihnen auf diesem Weg und klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema Markenanmeldung.
Was ist überhaupt eine Markenanmeldung?
Bei einer Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können Sie den von Ihnen ausgedachten Namen, Slogan oder Ihr designtes Logo rechtlich schützen lassen, sodass niemand anderes ein ähnliches Produkt unter diesem Namen oder Logo anbieten darf. Das passiert durch eine amtliche Registrierung, sofern die von Ihnen gewählte Marke nicht schon existiert.
Was fällt alles unter den Begriff „Marke“?
Die Marke ist zunächst die Bezeichnung des Produktes. Allerdings kann man Marken auf verschiedene Arten schützen: Wörter, also Slogans, Produktnamen oder Firmennamen werden als Wortmarke geschützt, Logos als Bildmarke und eine Verbindung aus Text und Bild als Wort-/Bildmarke.
Heißt das, ich muss für mein Produkt eine Marke finden, die es noch nirgendwo gibt?
Nein, denn grundsätzlich sind Marken nur innerhalb von Deutschland oder der EU für ein bestimmtes Produkt geschützt. Bereits bestehende Markennamen aus dem Ausland oder einer anderen Branche können durchaus verwendet werden, sofern keine Verwechslungsgefahr besteht.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie für Ihre Marke sicherstellen müssen, dass sie nicht bereits verwendet wird oder Verwechslungsgefahr mit einer anderen Marke besteht.
Wie finde ich heraus, ob ich meine Marke problemlos nutzen kann?
Als Abgrenzung dient das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: In diesem wird festgeschrieben, welche Produkte die Marke umfassen soll. Waren und Dienstleistungen sind gemäß der Nizza-Klassifikation in verschiedene Klassen unterteilt, aus denen Sie die entsprechenden heraussuchen. Dabei sollten Sie Kosten und Nutzen abwägen, da in der Grundgebühr von 300,00€ beim DPMA nur drei Klassen enthalten sind und für jede weitere Klasse zusätzliche 100,00€ berechnet werden.
Bei der Erstellung dieses Verzeichnisses ist zweierlei zu berücksichtigen: Achten Sie darauf, dass ihr Marke noch nicht in den von Ihnen ausgewählten Klassen enthalten ist und fassen Sie den Schutzumfang nicht zu eng, sonst könnten andere Unternehmer*Innen Ihre Marke für ein ähnliches Produkt verwenden.
Was ist noch zu beachten?
Mit der Erstellung eines sicheren Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses geht eine Markenrecherche Hand in Hand: Sie müssen herausfinden, ob es eine identische oder ähnliche Marke gibt, die Ihre Marken gefährden könnte. Falls dem so wäre, könnte die ältere Marke eine Löschung der neueren Marke beantragen, da im Kollisionsfall die ältere Marke der neuen grundsätzlich vorgeht.
Die Eintragungsfähigkeit ihrer Marke wird von Amts wegen geprüft und kann zum Scheitern Ihres Antrags führen, deshalb sollte im Voraus sichergestellt werden, dass Ihre Marke an sich eintragungsfähig ist.
Wie können wir Ihnen nun helfen?
Mit einem gut vorbereiteten Markenantrag kann Ihre Marke unproblematisch registriert werden und ist auch zukünftig vor ähnlich klingenden Marken geschützt. Mit einer professionellen Markenrecherche durch einen Rechtsanwalt können Sie sich dabei Schwierigkeiten ersparen.
Schützen Sie Ihre Marke, indem Sie sie zum Markenregister anmelden!
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