NEW

„Doodle“ als Medium zur Beschlussfassung bei GmbH und UG

Gesellschafterversammlungen abzuhalten ist im Lockdown schwierig. Der Gesetzgeber hat reagiert und coronabedingt ein Gesetz beschlossen, das Abhilfe schaffen soll. Das Gesetz hat den eingängigen Namen "Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,...

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten der Gründung einer GmbH oder UG?

Wer eine GmbH oder UG gründen möchte, hat ein nachvollziehbares Interesse daran zu erfahren, welche Kosten bei der Gründung eigentlich entstehen. Die Frage nach den Kosten ist nicht einheitlich und manchmal auch nicht ganz leicht zu beantworten, weil diese von...

Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1151 zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Online-Gründung von GmbH und UG wird kommen Das europäische Parlament hat mit dem "company law package" beschlossen, dass Gründer*innen nun auch in Deutschland bis spätestens August 2021 die Möglichkeit auf eine Online-Gründung von Kapitalgesellschaften erhalten...

In 3 Schritten zum eigenen Bauunternehmen

Copyright Photo: Pawel L. / pexels.com Wer ein eigenes Bauunternehmen gründen möchte, sieht sich vielen Fragen gegenüber...   - Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? - Welche Kosten sind mit der Gründung verbunden? - Welche Gesellschaftsform ist...

Wie wird der Gewinn verwendet?

Copyright Photo: Jirsak / depositphotos.com Gewinnverwendung am Beispiel der GmbH   Eine GmbH wird meistens mit Absicht betrieben, Gewinn zu erzielen. Doch was passiert dann mit erzielten Gewinnen, wie werden diese verwendet? Die Frage der Gewinnverwendung...

Was passiert, wenn ein GmbH-Gesellschafter seine Einlage nicht erbringt?

Copyright Photo: Logvinyk / depositphotos.com Insgesamt muss bei der Gründung einer GmbH mindestens die Hälfte des Stammkapitals bei der Gründung eingezahlt werden. Bei einer Bargründung muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt worden sein,...

GmbH gründen rechtlich betrachtet

Copyright Photo: Khakimullin / depositphotos.com Die Gründung einer UG oder GmbH vollzieht sich in verschiedenen Schritten, die man wie folgt unterscheidet: 1. Vorgründungsgesellschaft Die Vorgründungsgesellschaft entsteht, wenn mindestens zwei Personen vereinbaren,...

Welche Mehrheit ist für Gesellschafterbeschlüsse erforderlich?

In der Regel ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen für das Zustandekommen eines Gesellschafterbeschlusses ausreichend. Ausnahme: Soll die Satzung geändert werden oder die Gesellschaft aufgelöst werden muss bei einer GmbH grundsätzlich eine Mehrheit von 75...

Vor und Nachteile der Mini-GmbH – auch UG, Kleine GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt

Copyright Photo: airdone / depositphotos.com Erst einmal klein anfangen und eine Mini-GmbH gründen? Was zeichnet eine Mini-GmbH überhaupt aus? Welche Vor- und Nachteile sind mit ihr verbunden? Ein Überblick: Was ist eine Mini-GmbH? Das, was man unter Mini-GmbH, kleine...

Was kommt nach Notar und Eintragung in das Handelsregister?

Copyright Photo: iCreative3D / depositphotos.com Was kommt nach dem Termin beim Notar? Mit dem Notar vereinbaren, wann Sie die Gründungsunterlagen abholen können (sofern sie Ihnen nicht zugeschickt werden sollen). Die Abholung sollte meist spätestens am Tag nach der...

+49 (0) 30 / 863 29 53 53 info@q-found.de

Markenanmeldung

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, ist die Namensfindung häufig einer der spannendsten Schritte. Sie können kreativ werden und den perfekten Namen für Ihr Produkt finden.

Allerdings kann der Weg von einer innovativen Idee zu einer amtlich angemeldeten Marke schwierig sein. Wir helfen Ihnen auf diesem Weg und klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema Markenanmeldung.

 

Was ist überhaupt eine Markenanmeldung?

Bei einer Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können Sie den von Ihnen ausgedachten Namen, Slogan oder Ihr designtes Logo rechtlich schützen lassen, sodass niemand anderes ein ähnliches Produkt unter diesem Namen oder Logo anbieten darf. Das passiert durch eine amtliche Registrierung, sofern die von Ihnen gewählte Marke nicht schon existiert.

Was fällt alles unter den Begriff „Marke“?

Die Marke ist zunächst die Bezeichnung des Produktes. Allerdings kann man Marken auf verschiedene Arten schützen: Wörter, also Slogans, Produktnamen oder Firmennamen werden als Wortmarke geschützt, Logos als Bildmarke und eine Verbindung aus Text und Bild als Wort-/Bildmarke.

Heißt das, ich muss für mein Produkt eine Marke finden, die es noch nirgendwo gibt?

Nein, denn grundsätzlich sind Marken nur innerhalb von Deutschland oder der EU für ein bestimmtes Produkt geschützt. Bereits bestehende Markennamen aus dem Ausland oder einer anderen Branche können durchaus verwendet werden, sofern keine Verwechslungsgefahr besteht.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie für Ihre Marke sicherstellen müssen, dass sie nicht bereits verwendet wird oder Verwechslungsgefahr mit einer anderen Marke besteht.

Wie finde ich heraus, ob ich meine Marke problemlos nutzen kann?

Als Abgrenzung dient das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: In diesem wird festgeschrieben, welche Produkte die Marke umfassen soll. Waren und Dienstleistungen sind gemäß der Nizza-Klassifikation in verschiedene Klassen unterteilt, aus denen Sie die entsprechenden heraussuchen. Dabei sollten Sie Kosten und Nutzen abwägen, da in der Grundgebühr von 300,00€ beim DPMA nur drei Klassen enthalten sind und für jede weitere Klasse zusätzliche 100,00€ berechnet werden.

Bei der Erstellung dieses Verzeichnisses ist zweierlei zu berücksichtigen: Achten Sie darauf, dass ihr Marke noch nicht in den von Ihnen ausgewählten Klassen enthalten ist und fassen Sie den Schutzumfang nicht zu eng, sonst könnten andere Unternehmer*Innen Ihre Marke für ein ähnliches Produkt verwenden.

Was ist noch zu beachten?

Mit der Erstellung eines sicheren Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses geht eine Markenrecherche Hand in Hand: Sie müssen herausfinden, ob es eine identische oder ähnliche Marke gibt, die Ihre Marken gefährden könnte. Falls dem so wäre, könnte die ältere Marke eine Löschung der neueren Marke beantragen, da im Kollisionsfall die ältere Marke der neuen grundsätzlich vorgeht.

Die Eintragungsfähigkeit ihrer Marke wird von Amts wegen geprüft und kann zum Scheitern Ihres Antrags führen, deshalb sollte im Voraus sichergestellt werden, dass Ihre Marke an sich eintragungsfähig ist.

Wie können wir Ihnen nun helfen?

Mit einem gut vorbereiteten Markenantrag kann Ihre Marke unproblematisch registriert werden und ist auch zukünftig vor ähnlich klingenden Marken geschützt. Mit einer professionellen Markenrecherche durch einen Rechtsanwalt können Sie sich dabei Schwierigkeiten ersparen.

Schützen Sie Ihre Marke, indem Sie sie zum Markenregister anmelden!